Freitag, 22. März 2013

Hund vergiftet - was tun?


Hund vergiftet

Was ist zu tun?
Welche Symptome treten auf?
Wie kann ich vorbeugen?


Aufgrund der mittlerweile unzähligen Giftanschläge deutschlandweit auf Hunde, begleitet viele Hundebesitzer seitdem stets die Angst und Sorge beim Spaziergang, den eigenen Hund auf solch tragische Weise zu verlieren.

Leider kann man dieses Thema nicht mehr runterspielen, da es offensichtlich nicht besser sondern immer schlimmer wird. Die Dunkelziffer der vergifteten Hunde ist vermutlich sehr viel höher, da nicht jeder Giftanschlag der Polizei gemeldet wird, bzw. dieser als solcher vielleicht noch nicht mal erkannt wird.

Um einer möglichen Tragödie vorzubeugen, sollte man an bekannten Deponie-Orten für derartige Anschläge oder an grundsätzlich unübersichtlichen Stellen den Hund sicherheitshalber anleinen. Denn auch da, wo man es am wenigsten erwartet, könnte es den eigenen Hund am Schluss treffen. So wie wir bei Kinder darauf achten, dass Sie nichts giftiges in den Mund nehmen, muss auch beim Hund die Aufsichtspflicht wahren.

Doch die Liste aller möglichen Gifte für Hunde scheint schier unendlich zu sein und es benötigt nicht in allen Fällen einen selbsternannten Hundehasser als Hintergrund. Hierzu reicht schon oft die Ahnungslosigkeit mancher Hundebesitzer selbst, die Ihren Hund zum Beispiel ein großes Stück Mettwurst oder ein paar Weintrauben geben, oder an Weihnachten einfach nicht bemerken, wie der Hund den Weihnachtsstern ableckt oder sogar futtert.

Da es völlig unmöglich erscheint, sich alle für Hunde giftigen Substanzen zu merken, ist es umso wichtiger, zu erkennen, wann der eigene Hund Anzeichen einer Vergiftung aufweist. Hier können schon Sekunden über Leben und Tod bestimmen.


Welche Symptome weisen darauf hin?

  • Appetitlosigkeit
  • pechschwarzer Kot bis hin zu Durchfall mit Blutspuren
  • Erbrechen
  • Harnabsatzstörungen
  • erhöhter Speichelfluss und damit verbunden häufiges Lecken der Lefzen
  • nervöses bis hin zu panischen Verhalten
  • schnelle Atmung, bzw. Atemnot
  • erhöhter Puls
  • Husten mit blutigen Erbrechen
  • Lethargie, Antriebslosigkeit, Trägheit, Schläfrigkeit
  • Bauchschmerzen (gekrümmtes Umherlaufen mit einem Buckel)
  • Fieber
  • Blutarmut - Mundschleimhäute sind statt rosa beige, bzw. porzellanfarben
  • Pupillen verengen nur sehr langsam beim Lichttest
  • Muskelkrämpfe und Zittern
  • Lähmungserscheinungen
  • Bewusstlosigkeit

Bei einer Vergiftung treten können mehrere Symptome nacheinander, bzw. gleichzeitig auftreten.


Was ist bei einer Vergiftung zu tun?

Kurz und Knapp - auf dem schnellsten Wege ab zum Tierarzt. Wickeln Sie den Hund in eine Decke oder in ein Kleidungsstück. Sammeln Sie gegebenenfalls das restliche Gift auf falls Sie es nicht definieren können (bei Schokolade ist es selbstverständlich nicht notwendig, die Tafel mit zu nehmen), aber auch Kot oder Erbrochenes sind wichtig. Dies erleichtert dem Tierarzt eventuell den giftigen Wirkstoff zu erkennen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten.

Viele Hunde verhalten sich in einer solch prekären Situation panisch. Deshalb sollte der Hundebesitzer sehr viel Ruhe und Sicherheit ausstrahlen (auch wenn es schwer fällt), um das Tier nicht weiter aufzuregen. Dies würde zudem den Transport der Giftstoffe im Blut nur beschleunigen, außerdem besteht bei einer hohen Erregung die Gefahr von Beißattacken.


Wie kann ich Vorbeugen?

  • Hund bei Nacht oder Dunkelheit an der Leine führen
  • den Befehl "Aus" oder "Nein" perfektionieren
  • Hund regelmäßig abrufen
  • den Hund trainieren, sich in einem "sicheren" Radius aufzuhalten

Zudem empfiehlt sich die Teilnahme an einem Este-Hilfe-Kurs. Der ASB bietet Hundebesitzern in ganz Deutschland Kurse für die Erste Hilfe am Hund an:

Einfach Postleitzahl eingeben und "Suchen" klicken, schon hat man einige Anlaufstellen des ASB in der eigenen Nähe.


Artikel vom 22.03.2013 © Gehorsamer Hund


Donnerstag, 21. März 2013

Vermieter dürfen Haustiere nicht verbieten



Vermieter dürfen Haustiere nicht verbieten


In deutschen Wohnungen leben über 22 Millionen Haustiere (Aquarien und Terrarien noch nicht mal mitgezählt).

Streit mit dem Vermieter ist somit in der heutigen Zeit nicht selten oder fast schon vorprogrammiert, besonders wenn es um die grundsätzliche Erlaubnis zur Haustierhaltung geht, egal ob Katze, Hund oder Hausschwein. Doch das hat jedoch nun ein jähes Ende.

Vermieter dürften die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten!

Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).

Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen recht. Dieser zog in die Wohnung mit einen kleinen Mischlingshund, obwohl er im Mietvertrag die Klausel unterschrieben hatte, keine Hunde oder Katzen zu halten. Das sei allerdings unwirksam, entschied der BGH.

„Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“

"Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann“, mahnte der 8. Zivilsenat des BGH nach dem Urteil. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“.

"Es ist letztlich kein Grund ersichtlich, warum Mieter nicht einen kleinen Hund halten dürfen, wenn der niemanden im Haus stört und sich kein Nachbar beschwert", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes , Lukas Siebenkotten. Dieser bezeichnete die Entscheidung des Bundesgerichtshof als ein gutes und gerechtes Urteil.



Artikel vom 21.03.2013 © Gehorsamer Hund